IG Freiheit kürt überflüssigstes Gesetz des Jahres.
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Zürcher Stadtrat nimmt die Hundehaltenden nicht ernst
An: Stadtrat von Zürich und IG Freiheit (rostiger Paragraph)
Unbeirrt von der Verleihung des rostigen Paragraphen 2021 für die unverhältnismässige Umsetzung des Hundegesetzes, hat der Stadtrat der Stadt Zürich in seinem Beschluss vom 24. November 2021 die Argumente der Einsprache erhebenden Hundehaltenden in keiner Weise berücksichtigt. Die Hunde-Partei mit Unterstützung durch weitere Rekurrenten (deren Legitimation von der Stadt ganz oder nur teilw. akzeptiert wurden), hatten gegen den Beschluss, mit Beizug von Anwälten, einen Rekurs ergriffen.
Für kein anderes Tier ist eine Steuer zu errichten (wozu wird diese eigentlich verwendet?)
Warum ist das wichtig?
Die vom Stadtrat getroffenen Massnahmen schränken die Freiheit von Mensch und Hund und auch von Familien mit Hunden auf dem Stadtgebiet übermässig ein. Kann es sein, dass ein Hund in gewissen Anlagen nur noch während der Nacht oder früh am Morgen (22:00 – 10 Uhr) Freilauf geniessen kann (obschon gemäss Hundegesetz der Hund bei Dunkelheit auf Sichtweite und kurzer Distanz zu führen ist)?