IG Freiheit kürt überflüssigstes Gesetz des Jahres.
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Zürcher Stadtrat nimmt die Hundehaltenden nicht ernst
An: Stadtrat von Zürich und IG Freiheit (rostiger Paragraph)
Unbeirrt von der Verleihung des rostigen Paragraphen 2021 für die unverhältnismässige Umsetzung des Hundegesetzes, hat der Stadtrat der Stadt Zürich in seinem Beschluss vom 24. November 2021 die Argumente der Einsprache erhebenden Hundehaltenden in keiner Weise berücksichtigt. Die Hunde-Partei mit Unterstützung durch weitere Rekurrenten (deren Legitimation von der Stadt ganz oder nur teilw. akzeptiert wurden), hatten gegen den Beschluss, mit Beizug von Anwälten, einen Rekurs ergriffen.
Für kein anderes Tier ist eine Steuer zu errichten (wozu wird diese eigentlich verwendet?)
Warum ist das wichtig?
Die vom Stadtrat getroffenen Massnahmen schränken die Freiheit von Mensch und Hund und auch von Familien mit Hunden auf dem Stadtgebiet übermässig ein. Kann es sein, dass ein Hund in gewissen Anlagen nur noch während der Nacht oder früh am Morgen (22:00 – 10 Uhr) Freilauf geniessen kann (obschon gemäss Hundegesetz der Hund bei Dunkelheit auf Sichtweite und kurzer Distanz zu führen ist)?
Vielen Dank für die sehr vielen Einsprachen gegen die am 16.09.20 im Tagblatt publizierten Massnahmen zur Umsetzung des Hundegesetzes in der Stadt Zürich. Am 25.03.21 fand eine Medienkonferenz statt, wo verkündet wurde, dass auf Grund der vielen Einsprachen ein grosser Teil der Massnahmen (vorallem um das Seebecken) entschärft würden. Ein Tag später erfolgte eine aktualisierte Publikation im Tagblatt (nur Zonen/Orte mit Änderungen gegenüber der 1. Ausschreibung) mit neuer Rekursfrist. Zugleich erhielten alle Rekurrenten, welche entweder nicht in der Stadt Zürich wohnhaft sind oder da arbeiten ein Schreiben mit dem Angebot den Rekurs ohne Kostenfolge zurückzuziehen. Viele erhielten so einen Brief mit der Aufforderung, dass die das Begehren stellende Person einen eigenen praktischen Nutzen an der Rechtsmittelerhebung dartun könne und stärker als eine beliebige Drittperson oder die Allgemeinheit betroffen sei. Für diese Legimitation wurde eine weitere Frist von 20 Tagen gewährt.
Umsetzung Hundegesetz in der Stadt Zürich (UHuG)
Die Hunde-Partei hat den Rechtsweg eingeschlagen. Dazu mussten wir die Hilfe von Verwaltungsrechtsjuristen beanspruchen, was ein riesiges Loch in unsere Kasse gerissen hat.
Hier können Sie die Informationen sowie die Vorgeschichte runterladen.
Wir nehmen Partei für Hund und Halter
Wir lassen uns und unsere Tiere auch nicht ins Abseits drängen (die meisten Hunde sind in der Schweiz, wie wir, schliesslich auch Steuerzahler oder im öffentlichen Verkehr, je nach Grösse, zahlende Fahrgäste).
Trotzdem werden die Rechte von Hund und Halter von vielen Ämtern und von nicht Hundefreunden leider zu oft mit Füssen getreten. Das darf nicht sein.
Für einen toleranten Umgang zwischen Mensch und Tier
Wir setzen uns dafür ein, dass auch Menschen ohne Bezug zu Hunden unsere Vierbeiner positiv kennenlernen können.
Trotzdem werden die Rechte von Hund und Halter von vielen Ämtern und von nicht Hundefreunden leider zu oft mit Füssen getreten. Das darf nicht sein.
Kein allgemeiner Leinenzwang
Wir setzen uns gegen den generellen Leinenzwang ein. Jeder Hund benötigt bei artgerechter Haltung, z.B. bei Spaziergängen in gut übersichtlichem Gelände, seine leinenlosen Freiräume.
Wir Halter nehmen dabei jedoch Rücksicht auf andere Menschen und Tiere.